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September 2026

Die Bundesministerien der Finanzen (BMF) und der Justiz (BMJ) haben am 16.7.2026 in einer gemeinsamen Presseerklärung den „Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität“ vorgestellt. Dahinter verbirgt sich ein Katalog von 26 Maßnahmen mit der Absicht, durch verschiedene Gesetzesänderungen ab 2027 die vorhandene Steuer- und Finanzkriminalität zu reduzieren.

Mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz soll die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenkassen stabilisiert und ein Anstieg der (Zusatz-)Beiträge begrenzt werden. Dem Gesetz wurde mit Änderungen zugestimmt. Es ist zum 30.7.2026 mit ersten Streichungen wie z. B. der Streichung von Cannabis-Blüten als Heilmittel und Homöopathie für Kinder unter 12 Jahren in Kraft getreten. Weitere Änderungen greifen zum 1.1.2027 bzw. ab 1.1.2028 oder später.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 8.6.2026 veröffentlicht, dass es zum 30.9.2026 die Finanzkontendaten in Steuersachen 2025 mit 118 anderen Staaten automatisch austauschen wird. Eine Liste der Staaten ist in dem über die Homepage des BMF abrufbaren Schreiben veröffentlicht. Die Informationsdaten aus Kryptowährungen werden im Rahmen gesonderter Abkommen übermittelt, ebenso gibt es weitere Abkommen z. B. mit den USA. Deutsche Banken mussten die Daten zum 31.7.2026 dem Bundeszentralamt für Steuern melden.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 25.6.2026 die neue Richtsatzsammlung für das Jahr 2025 veröffentlicht. Sie dient der Finanzverwaltung bei der Betriebsprüfung als Hilfsmittel. Auch wurden die für 2026 geltenden Pauschbeträge bei unentgeltlichen Wertabgaben für Nahrungsmittel und Getränke als Netto-Jahresbeträge pro Person mitgeteilt. Sie sind monatlich zu buchen und zu zwölfteln, bei Kindern bis zu 12 Jahren mit der Hälfte, bei Kindern bis 2 Jahren unterbleibt der Ansatz.

Nachdem die europäische Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ in deutsches   Recht umgesetzt wurde, gelten für Verbraucher seit dem 31.7.2026 bessere Bedingungen, wenn Elektrogeräte wie z. B. Smartphones, Waschmaschinen oder Geschirrspüler defekt sind. Ziel ist es, die Instandsetzung defekter Geräte attraktiver zu machen und ihre Nutzungsdauer zu verlängern.

In einem vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall bot ein Fitnessstudiobetreiber auf seiner Website Verbrauchern den Abschluss kostenpflichtiger Verträge zur Nutzung seines Studios an. Auf der Startseite befand sich in der Fußzeile eine Kündigungsschaltfläche mit den Worten „Vertrag kündigen“. Bei Anklicken dieser Schaltfläche wurden die Verbraucher auf eine sog. Bestätigungsseite weitergeleitet, die ein Kündigungsformular enthielt und am Ende der Seite eine mit den Worten „Vertrag finden“ beschriftete orangefarbene Bestätigungsschaltfläche.

Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber eine erneute Kündigung nicht auf dieselben Kündigungsgründe stützen, die er bereits in einem vorherigen Kündigungsschutzverfahren zur Rechtfertigung einer vorangegangenen Kündigung eingebracht hat. Das gilt besonders dann, wenn der Klage stattgegeben worden ist und die Gründe in diesem ersten Kündigungsschutzprozess materiell geprüft worden sind. Der Arbeitgeber kann also nur dann ein weiteres Mal kündigen, wenn er andere Kündigungsgründe geltend macht, wenn sich also der Sachverhalt wesentlich geändert hat und damit ein neuer Kündigungstatbestand vorliegt.

Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann aber auch verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.

In der Regel genießen Gebäude, die aufgrund einer wirksamen Baugenehmigung errichtet wurden und dieser entsprechen, Bestandsschutz. In einem Fall aus der Praxis wurde jedoch einem Hauseigentümer per Verfügung aufgegeben, zur Sicherung des zweiten Rettungswegs für rückwärtig gelegene Wohneinheiten ein Schnellbaugerüst mit innenliegendem Leitergang zu errichten und bis zur Aufhebung der Anordnung zu belassen. Der Eigentümer wandte ein, der Bestandsschutz seines Gebäudes dränge das Interesse am Brandschutz zurück, für ordnungsgemäß genehmigte Gebäude dürften grundsätzlich keine nachträglichen zusätzlichen Brandschutzanforderungen gestellt werden. Vor Gericht hatte er damit keinen Erfolg.

In dem Fall aus der Praxis hatten Wohnungseigentümer auf einer Eigentümerversammlung beantragt, ihnen den Einbau eines Klima-Splitgeräts auf dem zu ihrer Wohnung gehörenden Balkon zu gestatten. Dieser Antrag fand jedoch keine Mehrheit. Daraufhin zogen die Eigentümer vor Gericht. Der BGH hat dazu entschieden, dass ein Wohnungseigentümer von der WEG grundsätzlich die Gestattung des Einbaus eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon verlangen kann.

Grundsätzlich können Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament errichten, ohne dass beide den gesamten Text eigenhändig verfassen müssen. Dabei genügt es, wenn ein Ehegatte die gemeinschaftliche Erklärung handschriftlich niederschreibt und der andere sie eigenhändig mitunterzeichnet. Der mitunterzeichnende Ehegatte soll hierbei auch angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Orte er seine Unterschrift beigefügt hat.


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