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Juni 2025

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 26.3.2025 die Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags zurückgewiesen. Demnach ist dieser auch über das Jahr 2020 hinaus derzeit nicht verfassungswidrig.

Die neue Bundesregierung bestehend aus CDU/CSU und SPD hat am 9.4.2025 ihren ausgehandelten Koalitionsvertrag vorgestellt. Am 6.5.2025 hat die Bundesregierung mit der Wahl von Friedrich Merz (CDU) zum neuen Bundeskanzler ihre Arbeit aufgenommen. Zum neuen Finanzminister wurde Lars Klingbeil (SPD) ernannt.

Der Kläger war Teilzeitstudent an einer Fernuniversität und nicht erwerbstätig. Das Finanzamt sah das Studium dennoch als Vollzeitstudium an und berücksichtigte die Fahrtkosten nur mit der Entfernungspauschale und nicht für jeden gefahrenen Kilometer.

Das Finanzgericht und auch der Bundesfinanzhof urteilten jedoch, dass es sich nicht um ein Vollzeitstudium handelte. Daher durfte der Kläger die tatsächlichen Fahrtkosten (0,30 €/km für Hin- und Rückweg) als Werbungskosten ansetzen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 5.2.2025 entschieden, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige – wie in Zeiten der Corona-Pandemie – (zwangsweise) zum Arbeiten im häuslichen Bereich angehalten ist oder durch die Arbeit im Homeoffice Berufs- und Familienleben zu vereinbaren sucht.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 20.11.2024 entschieden, dass die Nutzung geschlechtsspezifischer Sterbetafeln zur Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen als Grundlage für die Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer verfassungsrechtlich zulässig ist. In den zugrunde liegenden Fällen hatten die Kläger Anteile an einer GmbH vom Vater erhalten, der sich ein lebenslanges Nießbrauchsrecht vorbehielt. Das Finanzamt minderte die Schenkungssteuer entsprechend dem Kapitalwert dieses Nießbrauchs, der auf Basis der Lebenserwartung des Vaters mit einem geschlechtsspezifischen Vervielfältiger berechnet wurde.

In der Septemberausgabe 2024 wurde an dieser Stelle bereits über die Aufnahme der Meldepflicht für elektronische Kassensysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ab dem 1.1.2025 berichtet. Eine entsprechende Meldemöglichkeit hat die Finanzverwaltung geschaffen, welche ausschließlich elektronisch per ELSTER über die ERiC-Schnittstelle erfolgen kann. Die Meldung und Übermittlung erfolgt für jede Betriebsstätte getrennt innerhalb eines Monats nach Anschaffung, Leasingbeginn bzw. -ende oder Außerbetriebnahme.

Bald ist es wieder soweit, die Sommerferien beginnen und damit auch die Hauptreisezeit. Doch nicht immer läuft alles nach Plan und es kommt leider immer wieder zu Flugverspätungen oder sogar Flugannullierungen.

  • Flugverspätung: Passagieren, die die Zeit am Flughafen überbrücken müssen, weil sich ihr Abflug verspätet, muss die Airline je nach Verspätung und Flugentfernung u.a. sog. Betreuungsleistungen anbieten. Zu diesen Leistungen zählen beispielsweise Mahlzeiten und Getränke, die in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit stehen müssen; ggf. auch die Unterbringung in einem Hotel, wenn sich der Abflug auf den folgenden Tag verschiebt. Auch für die Fahrt zum Hotel und zurück zum Flughafen muss die Airline sorgen.

In dem vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entschiedenen Fall forderte ein Arbeitnehmer Entgeltfortzahlung für September 2022, nachdem er im An-schluss an seinen Urlaub in Tunesien eine AU-Bescheinigung eines tunesischen Arztes vorgelegt hatte. Diese attestierte eine 24-tägige AU mit striktem Reiseverbot. Dennoch buchte der Arbeitnehmer bereits einen Tag später ein Fährticket für den 29.9.2022 und trat an diesem Tag die Rückreise nach Deutschland an. Bereits in den Jahren 2017, 2019 und 2020 hatte er unmittelbar nach dem Urlaub AU-Bescheinigungen eingereicht.

Die Einführung von Kurzarbeit bewirkt eine Herabsetzung der arbeitsvertraglich geschuldeten und betriebsüblichen Arbeitszeit, mit der eine proportionale Verkürzung der vertraglich geschuldeten Arbeitsvergütung einhergeht. Für die Dauer der Kurzarbeit wird die Vergütungspflicht des Arbeitgebers ganz oder teilweise ausgesetzt. Diese Veränderung greift in das grundsätzliche Prinzip ein, dass für geleistete Arbeit eine entsprechende Vergütung zu zahlen ist – insbesondere dann, wenn der Entgeltanspruch bereits unabhängig davon gekürzt werden soll, ob überhaupt Kurzarbeitergeld bewilligt wurde.

In einem vom Bundesgerichthof am 15.4.2025 entschiedenen Fall nahm ein Energieversorgungsunternehmen einen Vermieter auf Zahlung von Entgelt für die Belieferung mit Strom und Gas im Rahmen der Grundversorgung in Anspruch. Die betreffende Wohnung war in einzelne Zimmer aufgeteilt, die jeweils durch separate Mietverträge mit unterschiedlichen Laufzeiten vermietet waren. Allen Mietern wurde dabei die Mitbenutzung von Gemeinschaftsräumen wie Küche und Bad gestattet. Nur die Wohnung, nicht hingegen die einzelnen Zimmer, verfügte über einen Zähler für Strom und Gas und wurde von dem Energieversorger mit Strom und Gas beliefert.

Ob eine bauliche Veränderung (wie hier: der Einbau eines Split-Klimagerätes) unzulässig ist, weil sie andere Wohnungseigentümer unzumutbar benachteiligt, beurteilt sich grundsätzlich nur nach den unmittelbaren Auswirkungen der baulichen Maßnahme selbst. Spätere Beeinträchtigungen durch die Nutzung der Veränderung, wie z.B. tieffrequente Geräusche durch den Betrieb der Klimaanlage, sind i.d.R. nicht entscheidend.

Bestandsschutz berechtigt grundsätzlich (nur) dazu, eine rechtmäßig errichtete bauliche Anlage in ihrem Bestand zu erhalten und sie wie bisher zu nutzen. In gewissem Umfang können auch die zur Erhaltung und zeitgemäßen Nutzung der baulichen Anlage notwendigen Maßnahmen zulässig sein, wenn sie den bisherigen Zustand im Wesentlichen unverändert lassen. Nicht mehr vom Bestandsschutz gedeckt sind jedoch bauliche Veränderungen, die einer Neuerrichtung gleichkommen. Entscheidend ist, dass das ursprüngliche Gebäude weiterhin erkennbar die Hauptsache bleibt.

Über eine Hausratversicherung sind Fahrräder und Pedelecs grundsätzlich nur gegen Einbruchdiebstahl abgesichert. Der Diebstahl muss also aus verschlossenen Räumen (z.B. abgeschlossene Garage bzw. Keller) erfolgen. Der Schutz gilt dabei rund um die Uhr, auch während der Nacht. Auch Pedelecs mit einer Motorleistung bis 250 Watt sind mitversichert, da sie rechtlich als Fahrräder gelten.

In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Sachverhalt führte ein Verkehrsunfall am 5.11.2018 bei einem Pkw zu einem Totalschaden. Die volle Haftung des Unfallverursachers war unstrittig. Zum Zeitpunkt des Unfalls war für das Fahrzeug der Termin zur Haupt- und Abgasuntersuchung um mehr als ein halbes Jahr überschritten; dieser hätte im März 2018 stattfinden müssen. Der Pkw-Besitzer mietete ein Ersatzfahrzeug und verlangte vom Unfallverursacher den Ersatz der Mietwagenkosten. Dieser und auch das Berufungsgericht waren jedoch der Auffassung, dass mangels Haupt- und Abgasuntersuchung keine Mietwagenkosten zu ersetzen sind.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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