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Zinnikus Steuerberatungsgesellschaft mbH

Mittlerweile werden bei Veranstaltungen wie z.B. Festivals häufig „Cashless“-Zahlungssysteme verwendet, um den Kauf von Speisen, Getränken, Merchandise oder anderen Services zu erleichtern. Der Ablauf ist normalerweise wie folgt:

  • Besucher erhalten beim Eintritt eine spezielle Karte oder ein RFID-Armband, das sie mit Guthaben z.B. per Kreditkarte oder EC-Karte aufladen können.
  • Während der Veranstaltung kann dann an Verkaufsständen und Bars durch Anhalten der Karte oder des Armbands bezahlt werden. Der entsprechende Betrag wird vom aufgeladenen Guthaben abgebucht.
  • Eine Erstattung nicht verbrauchten Guthabens erfolgt i.d.R. nach der Veranstaltung auf das ursprüngliche Zahlungsmittel.

Der Bundesgerichtshof hat nun in seinem Urteil v. 11.9.2024 entschieden, dass eine von einem Festivalveranstalter in den AGBs verwendete Klausel, die eine Erhebung einer Auszahlungsgebühr (Payout Fee) i.H. von 2,50 € bei nicht verbrauchten Guthaben vorsah, unwirksam ist.

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    Ob Arbeitnehmer, Beamter, Rentner, Kapitalanleger, Immobilienbesitzer oder Privatier – wir erstellen für Sie Ihre Einkommensteuererklärung, beraten Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten und kümmern uns um Ihre steuerlichen Pflichten.
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  • Rechnungswesen (digital)

    Wir kümmern uns um Ihre Finanzbuchhaltung, damit Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können. Die Zukunft der Buchhaltung ist digital! „Unternehmen online“ ermöglicht es, Daten zwischen Kanzlei und Mandanten auf einfachstem Weg elektronisch auszutauschen.
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