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Zinnikus Steuerberatungsgesellschaft mbH

Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärungen durch einen Steuerberater abgeben lassen, gelten verlängerte Abgabefristen bei den Finanzverwaltungen. Für die Abgabe der Steuererklärungen für das 2023 endende Wirtschaftsjahr gilt eine Abgabefrist für den Steuerberater zum 2.6.2025. Für von steuerlichen Beratern vertretene Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr endet die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen für das Wirtschaftsjahr 2023/2024 am 31.10.2025 bzw. 3.11.2025, abhängig von den Feiertagen innerhalb der Bundesländer.

Unterlagen und Belege müssen vorliegen, damit der Steuerberater die Abgabefrist einhalten kann. Mandanten sollten hierüber mit ihrem Steuerberater besprechen.

Auch wenn in den meisten Fällen mit den Steuererklärungen keine Belege mehr beim Finanzamt eingereicht werden müssen, so gilt weiterhin die sog. Vorhalteverpflichtung. Hiernach müssen auf Anforderung die Belege beim Finanzamt eingereicht werden können, sodass diese idealerweise bereits vor der Erstellung der Steuererklärung mit beim Steuerberater eingereicht werden.

Unsere Beratungsschwerpunkte

  • Privatpersonen

    Ob Arbeitnehmer, Beamter, Rentner, Kapitalanleger, Immobilienbesitzer oder Privatier – wir erstellen für Sie Ihre Einkommensteuererklärung, beraten Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten und kümmern uns um Ihre steuerlichen Pflichten.
  • Unternehmen

    Wir bieten Einzelunternehmern, Freiberuflern, Personen- oder Kapitalgesellschaften ein Gesamtpaket an steuerlichen Leistungen und halten Ihnen bei den steuerlichen Pflichten den Rücken frei, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können – unabhängig von Branche und Rechtsform.
  • Rechnungswesen (digital)

    Wir kümmern uns um Ihre Finanzbuchhaltung, damit Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können. Die Zukunft der Buchhaltung ist digital! „Unternehmen online“ ermöglicht es, Daten zwischen Kanzlei und Mandanten auf einfachstem Weg elektronisch auszutauschen.
  • Existenzgründer

    Wollen Sie Ihr eigener Chef sein und Ihr eigenes Unternehmen führen? Dazu gehört nicht nur eine gute Geschäftsidee und eine starke Persönlichkeit, sondern auch ganz viele betriebliche, organisatorische und steuerliche Aufgaben, die es zu meistern gilt.
  • Schenkungen & Erbschaften

    Verschenken Sie keine Steuern.
    Der Erbfall tritt meist überraschend ein, sollte aber steuerrechtlich im Voraus gut strukturiert sein.

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