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Zinnikus Steuerberatungsgesellschaft mbH

Bitte beachten Sie: Die folgenden Handlungsempfehlungen sollten nur nach eingehender Absprache mit Ihrem steuerlichen Berater erfolgen, damit Vor- und Nachteile abgewogen werden können. Nur so kann geprüft werden, ob die gewünschten Effekte eintreffen.

a)   Maximierung der Beiträge zur Basis-Altersvorsorge

Beiträge zu Altersversorgungsversicherungen im Bereich der sogenannten Basisversorgung sind ab 2023 bis zu bestimmten Höchstbeträgen zu 100 % steuerlich absetzbar.

Für das Jahr 2023 beläuft sich der Höchstbetrag für die Einzelveranlagung auf 26.528 € und für die Zusammenveranlagung auf 53.056 €. Durch die vollständige Ausschöpfung dieser Beträge wird nicht nur die zukünftige Rentensicherheit gefördert, sondern auch die steuerliche Belastung minimiert. Ggf. ist es sinnvoll, fehlende Beiträge nachzuzahlen, um die steuerlichen Vorteile vollständig zu nutzen.

b)   Vorauszahlung der Beiträge zur privaten Basis-Kranken- und
      Pflegeversicherung

Durch die Vorauszahlung der Beiträge zur privaten Basis-Kranken- und Pflegeversicherung für kommende Jahre können Steuerzahler ihre steuerliche Belastung im aktuellen Jahr verringern.

Es können Beiträge bis zum Dreifachen des Jahresbeitrags 2023 im Voraus gezahlt werden, um die Sonderausgabenabzüge zu optimieren. Dies ist besonders vorteilhaft in Jahren mit höherem Einkommen. Die Vorauszahlungen für die Jahre 2024 bis 2026 sollten vor dem 22.12.2023 geleistet werden, um im Jahr 2023 steuerlich berücksichtigt zu werden.

c)   Vorziehen betrieblicher Investitionen

Das Tätigen notwendiger Investitionen noch im laufenden Jahr kann die steuerliche Bemessungsgrundlage reduzieren und somit die Steuerlast mindern. Zudem ermöglicht es, Abschreibungen früher geltend zu machen und kann bei vorhandener Liquidität finanziell vorteilhaft sein.

d)   Bildung eines Investitionsabzugsbetrags für zukünftige Investitionen

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist eine steuerliche Fördermaßnahme, die kleine und mittelständische Unternehmen bei der Finanzierung von geplanten Anschaffungen oder Herstellungen abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter unterstützt. Bis zu 50 % der voraussichtlichen Kosten können bereits im Voraus steuerlich geltend gemacht werden, selbst bevor die Investition tatsächlich getätigt wird. Dies bietet eine attraktive Möglichkeit, die steuerliche Bemessungsgrundlage zu reduzieren und die finanzielle Planung der bevorstehenden Investitionen zu erleichtern.

Besonders praktisch: Der IAB kann auch noch bei der Erstellung der Bilanz gebildet werden, was eine flexible steuerliche Gestaltung ermöglicht.

Unsere Beratungsschwerpunkte

  • Privatpersonen

    Ob Arbeitnehmer, Beamter, Rentner, Kapitalanleger, Immobilienbesitzer oder Privatier – wir erstellen für Sie Ihre Einkommensteuererklärung, beraten Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten und kümmern uns um Ihre steuerlichen Pflichten.
  • Unternehmen

    Wir bieten Einzelunternehmern, Freiberuflern, Personen- oder Kapitalgesellschaften ein Gesamtpaket an steuerlichen Leistungen und halten Ihnen bei den steuerlichen Pflichten den Rücken frei, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können – unabhängig von Branche und Rechtsform.
  • Rechnungswesen (digital)

    Wir kümmern uns um Ihre Finanzbuchhaltung, damit Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können. Die Zukunft der Buchhaltung ist digital! „Unternehmen online“ ermöglicht es, Daten zwischen Kanzlei und Mandanten auf einfachstem Weg elektronisch auszutauschen.
  • Existenzgründer

    Wollen Sie Ihr eigener Chef sein und Ihr eigenes Unternehmen führen? Dazu gehört nicht nur eine gute Geschäftsidee und eine starke Persönlichkeit, sondern auch ganz viele betriebliche, organisatorische und steuerliche Aufgaben, die es zu meistern gilt.
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    Der Erbfall tritt meist überraschend ein, sollte aber steuerrechtlich im Voraus gut strukturiert sein.

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