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Beratungsschwerpunkte

Schenkungen & Erbschaften

Verschenken Sie keine Steuern!
Der Erbfall tritt meist überraschend ein, sollte aber steuerrechtlich im Voraus gut strukturiert sein. Die Schenkung ist ohnehin meist steuerrechtlicher Natur, um Vermögen zu Lebzeiten im 10-Jahresrythmus von den Eltern auf Kinder und Enkelkinder zu übertragen.