Ob Arbeitnehmer, Beamter, Rentner, Kapitalanleger, Immobilienbesitzer oder Privatier – wir erstellen für Sie Ihre Einkommensteuererklärung, beraten Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten und kümmern uns um Ihre steuerlichen Pflichten.
Arbeitnehmer
Doppelte Haushaltsführung Vorweggenomme Werbungskosten Gestaltung bei Abfindungen Grenzgänger Zusammen vs. Einzelveranlagung
Zinserträge Gewinnausschüttungen (Dividenden) Veräußerungsgewinne Partiarische Darlehen Einnahmen als stiller Gesellschafter Anrechnung von ausländischen Steuern
Vermietung & Verpachtung
Vermietung von Grundstücken Grundstücksgemeinschaften Anschaffungsnahe Herstellungskosten Teilentgeltliche Vermietung Ermittlung der Anschaffungskosten & Abschreibung Ferienwohnungen mit Privatnutzung
Steuerliche Beratung
Steuerplanung & Steuergestaltung Prüfung von Steuerbescheiden Unterstützung im Rechtsbehelfsverfahren Steueroptimierung bei Abfindungen Korrespondenz mit Finanzamt
Schenkung- und Erbschaftsteuererklärung
Vorweggenommene Erbfolge Steueroptimale Gestaltung Ausnutzung schenkungsteuerlicher Freibeträge Steuerliche Bewertung von Immobilien und Betriebsvermögen
Nach der Abgabe Ihrer Steuererklärung ist unsere Arbeit nicht beendet. Denn häufig ergehen fehlerhafte Steuerbescheide. Durch die uns erteilte Bekanntgabevollmacht erhalten wir nach der Veranlagung Ihren Steuerbescheid. Wir prüfen diesen umfassend und erheben gegebenenfalls Einspruch für Sie.
Übrigens: Die Aufwendungen für den Steuerberater können in Ihrer Einkommensteuererklärung als Kosten berücksichtigt werden und mindern so aktiv Ihre Steuerlast. Darüber hinaus verlängert sich die Frist zur Abgabe Ihrer Einkommensteuerklärung durch die Beauftragung eines Steuerberaters automatisch bis zum 28. Februar des Folgejahres.